Vererben oder Vermachen?

Warum die Begriffe Vererben und Vermachen nicht gleichbedeutend sind

Sehr häufig werden die Begriffe Erbe und Vermächtnis im alltäglichen Sprachgebrauch synonym verwendet. Rechtlich gesehen existiert jedoch ein bedeutsamer Unterschied.

Die Erbeinsetzung

Der Erbe ist Ihr rechtlicher Gesamtnachfolger. Gibt es nur einen Erben, spricht man auch vom Alleinerben. Bei mehreren Erben, wird der Ausdruck Miterbe verwendet. Gemeinsam bilden die Miterben eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Eine Erbschaft bedeutet die Übernahme der Rechtsposition des Erblassers mit allen Rechten, aber auch Pflichten. Ein Erbe übernimmt damit sowohl das bewegliche (z.B. Bargeld) und unbewegliche Vermögen (z.B. Eigentumswohnung), als auch etwaige Schulden

Er ist unter anderem verpflichtet:

  1. bereits bestehende Verträge zu übernehmen.
  2. offene Rechnungen zu zahlen.
  3. laufende Kredite zu bedienen.
  4. den Nachlass abzuwickeln (Organisation der Bestattung, Durchführung der Haus- bzw. Wohnungsauflösung, ggf. Erfüllung von Vermächtnissen, usw.).
Eine gemeinnützige Organisation wie Shelterbox als Erben einsetzen.

Sie können auch eine gemeinnützige Organisation wie ShelterBox als Erben einsetzen. Dies ist etwa eine denkbare Option, wenn Sie keine nahen Angehörigen mehr haben. Als Erben kümmern wir uns, unter juristischer Betreuung, um die korrekte Abwicklung der Erbschaft und Umsetzung des Testaments in Ihrem Sinne.

Gut zu wissen:

  1. In einer Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam entschieden werden, was mit dem Erbe geschehen soll, was nicht selten zu Auseinandersetzungen führt.
  2. Für den Fall, dass die von Ihnen als Erbe festgelegte Person vor Ihnen stirbt, ist es von Vorteil, einen sogenannten Ersatzerben zu bestimmen.

Das Vermächtnis

Sie haben aber auch die Möglichkeit, jemanden in Ihrem Testament zu bedenken, ohne denjenigen als Erben einzusetzen und mit Verantwortung und Verbindlichkeiten zu belasten. Dies können Sie durch die Anordnung eines Vermächtnisses, welches auch als Legat bezeichnet wird.

Sie können auch Organisationen wie ShelterBox mit einem Vermächtnis bedenken.

Mit Hilfe eines Vermächtnisses können Sie einen ganz bestimmten Teil Ihres Nachlassvermögens zuwenden; zum Beispiel eine gewisse Summe an Bargeld, ein Sparkonto, Wertpapiere, ein Kunstwerk oder eine Immobilie.

Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben bzw. den festgelegten Geldbetrag auszuzahlen, ohne Bedingungen daran zu knüpfen. Der rechtliche Anspruch auf das Legat muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnisnahme vom Erbfall geltend gemacht werden, indem der Vermächtnisnehmer dem Erben mitteilt, dass er das Vermächtnis annimmt.

Gut zu wissen:

  1. Sie können auch mehrere Vermächtnisse in Ihrem Testament hinterlassen.
  2. Es ist sowohl möglich eine Person, als auch eine Organisation wie ShelterBox zu bedenken.
  3. Ein Vermächtnis kommt am ehesten einer üblichen Spende gleich.

Wollen Sie ShelterBox mit einer Testaments- bzw. Gedenkspende unterstützen, eine Schenkung zu Lebzeiten zukommen lassen oder haben Sie Fragen zum Thema?

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