Den Nachlass vorausschauend und individuell regeln
Auf die Frage, ob eine letztwillige Verfügung notwendig ist, gibt es nicht die eine richtige Antwort.
Haben Sie kein Testament verfasst, gilt grundsätzlich zu bedenken:
- Das Gesetz bestimmt dann, an welche Angehörigen Ihr Erbe geht.
- Gibt es keine Angehörigen oder sind diese nicht zu ermitteln, erbt der Staat.
Für den Fall, dass Sie die gesetzliche Erbfolge laut deutschem Erbrecht als ausreichend empfinden, besteht prinzipiell keine Notwendigkeit zur Errichtung eines Testaments.
Doch sehr häufig weichen die persönlichen Vorstellungen des Erblassers von den gesetzlichen Regelungen ab. Zum Beispiel kann es den Wunsch geben:
- den nicht eingetragenen Lebenspartner ausreichend abzusichern.
- besonders bedürftigen Familienangehörigen etwas mehr Unterstützung zukommen zu lassen, als ihnen gesetzlich zustehen würde.
- einer gemeinnützigen Organisation etwas zu vermachen, für die man sich bereits zu Lebzeiten engagiert hat.
- auch Freunde oder Verschwägerte zu bedenken, die einem am Herzen liegen.
- dem Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht im Eigenheim zu sichern.
- einen bestimmten Vermögensgegenstand einer ganz bestimmten Person zu hinterlassen.
- dass das deutsche Erbrecht angewandt wird, obwohl man als deutscher Staatsbürger beispielsweise den Lebensmittelpunkt in Frankreich oder Spanien hat.
Darüber hinaus kann eine rechtzeitige und vorausschauende Nachlassplanung dem Erblasser ein sicheres Gefühl vermitteln, Auseinandersetzungen um den Nachlass vermeiden oder sogar Kosten und Steuern sparen.
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